Steruerermäßigung

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En bref

Steuerermäßigung für Energiesparmaßnahmen.

Der föderale öffentliche Dienst Finanzen gewährt eine Steuerermäßigung für gewisse Investitionen zur Energieeinsparung, die in einer Wohnung ausgeführt werden (die Arbeiten, die in einem beruflichenn Teil der Wohnung unternommen werden, sind hier nicht betroffen).

Um die Maßnahmen zu kennen, die eine Steuerermäßigung mit sich ziehen und ihre genauen technischen, steuerlichen und reglementären Bedingungen, wenden Sie sich an den föderalen öffentlichen Dienst Finanzen :

  • für die Ausgaben, die effektiv in 2012 getätigt wurden (Steuerjahr 2013) : Achtung, die Steuerermäßigung für Energiesparmaßnahmen sind abgeschafft (mit einer Übergangsmaßnahme), außer für Dachisolierung



Steuerbescheinigung für Niedrigenergie, Passiv oder Nullenergie Haus

Es gibt seit mehreren Jahren eine Steuerermäßigung für Passivhäuser. Seit kurzem können Niedrigenergie oder Nullenergie Häuser ebenfalls in den Genuss einer Steuerermäßigung kommen. Um diese zu erhalten, benötigen Sie eine Bescheinigung, die die Kriterien bestätigen.

1. Die einzuhaltenden Bedingungen für die Steuerermäßigung :

  • für die Bescheinigungen "Niedrigenergie", "Passiv" und "Nullenergie" die während dem Einkommensjahr 2011 ausgestellt wurden (Steuerjahr 2012): voir ce

  • für die Bescheinigungen "Niedrigenergie", "Passiv" und "Nullenergie" die während dem Einkommensjahr 2012 ausgestellt wurden (Steuerjahr 2013):Achtung, die Steuerermäßigung für Energiesparmaßnahmen sind abgeschafft (mit einer Übergangsmaßnahme)

2. Wie erhalte ich die benötigte Bescheinigung zur Steuerermäßigung:

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