Prämie für Heimautomatisierung – Hersteller und Verkäufer

12/12/2023

Die Wallonische Region vergibt eine Prämie zur teilweisen Erstattung für die Anbringung von Mess- und Steuervorrichtungen bei Einzelpersonen. Diese Prämie steht für Rechnungen zur Verfügung, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2023 ausgestellt wurden.

Eine Liste der Vorrichtungen, die für die Prämie in Frage kommen, steht in Kürze zur Verfügung.

Diese Liste ist indikativ, wird laufend erweitert und ist nicht erschöpfend.

Damit ihre Vorrichtungen in diese Liste aufgenommen werden, müssen sich die Hersteller und Verkäufer vergewissern, dass die Vorrichtungen, die sie anbieten, alle folgenden Kriterien erfüllen:

1° Die installierten Mess- und Steuervorrichtungen entsprechen den Anforderungen der belgischen und europäischen Rechtsvorschriften für Messanlagen und elektrische Betriebsmittel, darunter Buch IX des Wirtschaftsgesetzbuches über die Sicherheit von Produkten und Diensten und die Konformität der CE-Kennzeichnung;2° Die installierten Mess- und Steuervorrichtungen messen und zeigen die elektrischen Ströme der Inneninstallation des Haushaltskunden in Zeitschritten von fünf Minuten oder weniger autonom oder gegebenenfalls über den kommunizierenden Zähler an;3° Die installierten Mess- und Steuervorrichtungen verfügen über ein System, das auf einer Messung des Stromflusses in der Inneninstallation gemäß Ziffer 2 basiert und das es ermöglicht, innerhalb von fünf Minuten oder weniger den Haushaltskunden zu warnen oder ihm Maßnahmen vorzuschlagen, bzw. automatisch zu handeln.In Bezug auf Ziffer 3 ist die Warnung oder der Vorschlag auf einem zugänglichen Medium verfügbar, das vom Stromzähler und der Mess- und Steuervorrichtung getrennt ist.

Diese Vorrichtungen müssen ein Erreichen von mindestens den folgenden Zielen ermöglichen:

- Erhöhung des Eigenverbrauchs in nahezu Echtzeit (für Prosumer) ;

- Verlagerung elektrischer Lasten in Zeiträume, in denen reichlich Strom produziert wird ;

- Reduzierung des Energieverbrauchs.

Batterien und eventuell darin eingebaute Mess- und Steuervorrichtungen kommen nicht für die Gewährung der Prämie in Betracht.

Wie bietet man seine Vorrichtung an, damit diese in die Liste der förderungsfähigen Vorrichtungen aufgenommen wird?

1. Per E-Mail an folgende Adresse:

2. Der Hersteller muss seinem Antrag Folgendes beilegen: unterzeichnete ; EU-Konformitätserklärung für die vorgeschlagene Vorrichtung; ein Foto des Typenschildes des Materials mit Angabe der CE-Kennzeichnung und der Daten des Herstellers; ein Foto der Verpackung der Vorrichtung, auf welcher sich die CE-Kennzeichnung befinden muss, die Kontaktdaten des Herstellers und des Importeurs sowie gegebenenfalls die Einschränkungen für bestimmte europäische Länder und alle technischen Dokumente, die nachweisen, dass die Vorrichtung alle Kriterien für die Förderungsfähigkeit erfüllt, einschließlich der auf Französisch, Deutsch und Niederländisch verfassten Gebrauchsanweisungen und Benutzerhandbücher. Für jedes Kriterium für die Förderungsfähigkeit ist ausdrücklich anzugeben, auf welcher Seite in welchem übermittelten Dokument der Nachweis für die Erfüllung des Kriteriums zu finden ist.

Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss die vorgeschlagene Vorrichtung alle Kriterien für die Förderungsfähigkeit erfüllen. Wenn mehrere Vorrichtungen gemeinsam verwendet werden müssen, um diese Kriterien zu erfüllen, müssen diese gemeinsam als ein Satz eingereicht werden. Die dazugehörigen Dokumente müssen für alle Vorrichtungen, aus denen dieser Satz besteht, mitgesendet werden. Dabei muss die Funktion und die Rolle jeder einzelnen Vorrichtung ausgeführt werden.

Gesetzliche Referenzen

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