ENERGIEPRÄMIEN – ÜBERGANGSREGELUNG

Es betrifft die Prämien, die Gegenstand eines kompletten
„Übergangregelungs“-Antrags vor dem 1. Februar 2015 waren und deren
Endrechnung / EEG-Schlussrechnung nach dem 31. Dezember 2014 ausgestellt
worden sind.

Die Energieprämien sind finanzielle Beihilfen, die von der Wallonischen Region gewährt werden, um energieeinsparende Arbeiten an Ihrer Wohnung durchzuführen.

Die „Übergangregelung“ ermöglicht es Ihnen, in den Genuss derselben Bedingungen der Prämien 2014 zu kommen, wenn Sie einen kompletten „Übergangregelungs“-Antrag vor dem 01. Februar 2015 eingereicht haben.

Wenn Sie jetzt im Besitz der Endrechnung der Arbeiten oder der EEG-Schlussrechnung sind, haben Sie 4 Monate Zeit ab dem Ausstellungsdatum dieser, um uns Ihren Prämienantrag zukommen lassen, indem Sie die Formulare 2014 ausfüllen. Diese finden Sie unter den folgenden Links:

2014

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087 55 22 44
087 55 32 48

Guichets Energie Wallonie

Le passage incontournable pour tous les citoyens, locataires ou propriétaires, à la recherche de conseils et astuces durables à adopter au quotidien comme dans leurs projets de construction ou de rénovation.