Die Vorrichtungen müssen ein Erreichen von mindestens den folgenden Zielen ermöglichen:
- Erhöhung des Eigenverbrauchs in nahezu Echtzeit (für Prosumer) Etwa, wenn Ihnen Ihre Vorrichtung vorschlägt, Ihre elektrischen Geräte zu nutzen, wenn Ihre Stromerzeugung über Ihre Fotovoltaikmodule erhöht ist
- Verlagerung elektrischer Lasten in Zeiträume, in denen reichlich Strom produziert wird Ihre Vorrichtung kann Ihren Stromverbrauch vor allem dadurch optimieren, dass Ihr Elektrofahrzeug geladen oder bestimmte Elektrogeräte gestartet werden, wenn reichlich Strom vorhanden und im Netz verfügbar ist (vor allem zu Niederlastzeiten)
- Senkung des Energieverbrauchs Ihre Vorrichtung kann Sie etwa darüber informieren, dass Ihr Stromverbrauch besonders hoch ist
Die Prämie deckt 40 % der Kosten für die Vorrichtungen und ist auf 400 Euro pro Einzelperson begrenzt.
Die Prämie ist einmalig pro EAN-Code in der Wallonischen Region.
Welche Bedingungen müssen Ihre Vorrichtungen erfüllen?
Die Vorrichtungen müssen alle folgenden Anforderungen erfüllen:
1. die angebrachten Mess- und Steuervorrichtungen erfüllen die Anforderungen der belgischen und europäischen Gesetzgebung, die für Messanlagen und elektrische Geräte gelten (CE-Kennzeichnung vorhanden etc.)
2. die angebrachten Mess- und Steuervorrichtungen messen die Stromflüsse des Wohnraums und zeigen diese mit einer Verzögerung von fünf Minuten oder weniger an; dies erfolgt autonom oder gegebenenfalls über den kommunizierenden Zähler
3. die angebrachten Mess- und Steuervorrichtungen verfügen über ein System, welches auf einer Messung der Stromflüsse gemäß Nr. 2 basiert und es ermöglicht, die Einzelperson zu benachrichtigen oder ihr Handlungen vorzuschlagen oder welches automatisch agiert, um mindestens eines der drei zuvor genannten Ziele innerhalb einer Frist von fünf Minuten oder weniger zu erreichen.
In Bezug auf Ziffer 3 ist die Warnung oder der Vorschlag auf einem zugänglichen Medium verfügbar, das vom Stromzähler und der Mess- und Steuervorrichtung getrennt ist.
Außerdem gilt: Batterien und eventuell darin eingebaute Mess- und Steuervorrichtungen kommen für eine Gewährung dieser Prämie nicht in Frage.
Eine nicht erschöpfende, indikative und laufend ergänzte Liste der Vorrichtungen, die diese technischen Kriterien erfüllen, steht in Kürze zur Verfügung.
Eine Vorrichtung, die nicht in dieser Liste enthalten ist, kann förderungsfähig sein, sofern sie alle Kriterien für die Förderungsfähigkeit erfüllt. In diesem Fall müssen Sie alle technischen Nachweisdokumente vorlegen, die belegen, dass alle Kriterien erfüllt sind.
Welche Bedingungen müssen für die Beantragung der Prämie erfüllt werden?
Diese Subvention ist Einzelpersonen vorbehalten.
Der Name des Antragstellers ist identisch mit dem Namen auf der Rechnung für die Vorrichtung und auf der Stromrechnung für das Gebäude, in dem sie installiert wurden.
Es handelt sich um eine einmalige Prämie pro EAN-Code in der Wallonischen Region (Sie finden Ihren EAN-Code auf Ihrer Stromrechnung). Es ist nicht möglich, mehrere Anträge für ein und denselben EAN-Code einzureichen.
Förderungsfähig sind Rechnungen mit einem Datum zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2023.
Die Frist zwischen dem Datum der Rechnung für die Vorrichtungen und der Einbringung des Antrags darf höchstens vier Monate betragen. Für Rechnungen, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 2. Mai 2022 – Datum der Veröffentlichung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 31. März 2022 – ausgestellt wurden, können Anträge bis spätestens vier Monate nach dem Datum des Inkrafttretens des Erlasses, d. h. bis 2. September 2022, eingereicht werden.
Die Prämie deckt 40 % der Kosten für die Vorrichtungen.
Der Höchstbetrag dieser Prämie ist auf 400 Euro pro Einzelperson begrenzt.
Sämtliche Rechnungen, die dem Betrag des Antrags entsprechen, müssen beim Antrag auf Gewährung vorgelegt werden.
Wie ist der Prämienantrag einzureichen?
1. Über das Formular für den Antrag auf Gewährung, welches auf Mon Espace Wallonie verfügbar ist
2. Über das Formular in Papierform Dieser ist an folgende Adresse zu richten:
SPW Territoire Logement Patrimoine Energie
Département de l'Energie et du Bâtiment durable
Rue des Brigades d'Irlande 1
5100 Jambes,
Belgien