FAQ

Allgemeine Angaben

Was tun, wenn mein Projekt die Renovierung einer bestehenden Anlage betrifft?

1. Prüfen, ob die wesentlichen Änderungen die nachstehenden gesetzlichen Bedingungen erfüllen:

30. November 2006 – Erlass der Wallonischen Regierung über die Förderung des mittels erneuerbarer Energiequellen oder Kraft/Wärme-Kopplung erzeugten Stroms – Art. 15ter:

(...)

Unter einer wesentlichen Änderung versteht man eine der folgenden Änderungen:

1° (eine Abänderung, die eine Aufbesserung des Satzes der CO2-Einsparung um mindestens 20 % zur Folge hat, die entweder durch die Erhöhung des CO2-Einsparungssatzes oder durch die mit einer Erhöhung der entwickelbaren elektrischen Nettoleistung verbundene Erhöhung der Stromerzeugung oder auch durch eine innovative technologische Abänderung erreicht wird. Die CWaPE prüft, dass die Aufbesserung des jährlichen CO2-Ausstoßes auf einen der vorerwähnten drei Gründe zurückzuführen ist - AGW 08.01.2009, Art. 5, 2°);

2° der vollständige Austausch des Stromerzeugungsaggregats, das das Ende seines technischen Lebens erreicht hat, dessen Dauer von der CWaPE berechnet und veröffentlicht wird. Unter „Stromerzeugungsaggregat“ versteht man das Gefüge, das einerseits aus dem Motor oder der Turbine und andererseits aus dem Stromgenerator einschließlich der Regelungs- und Steuerungsteile besteht. Elemente wie die Heizkessel, die Gasgeneratoren und die Faulbehälter sind u. a. von diesem Begriff ausgeschlossen;

3° (eine Abänderung, die eine Investition in die Erzeugungseinheit für einen Betrag, der mindestens 50 % der ersten Investition entspricht, zur Folge hat, wobei diese auf der Grundlage von durch die CWaPE berechneten und auf ihrer Website veröffentlichten standardisierten Investitionskosten vereinbart wird.

2. Kopie eines Schreibens der CWaPE, worin bestätigt wird, dass die Änderungen wesentlich sind.

3. Das Formular ausfüllen, wenn die wesentlichen Änderungen zu einer Steigerung der Leistung Ihrer Anlage nach Durchführung dieser Änderungen führen;

4. Die Anzahl zusätzlicher grüner Bescheinigungen im Vergleich zur Anzahl grüner Bescheinigungen, die Ihnen gemäß der Gewährungsregelung für Ihre alte Anlage zustanden, schätzen. Hierzu stützt der Erzeuger sich auf den Jahresdurchschnitt der Anzahl grüner Bescheinigungen, die in den 3 vergangenen Betriebsjahren gewährt wurden.

Was tun, wenn mein Projekt die Erweiterung einer bestehenden Anlage betrifft?

Das Formular braucht nur für die Erweiterung der bestehenden Anlage ausgefüllt zu werden.

Was tun, wenn ich mein Projekt nach der Reservierung abändere?

Der Erzeuger muss die Verwaltung jederzeit über mögliche Änderungen seines Dossiers auf dem Laufenden halten. Zwei Punkte sind wichtig:

1. Jede Verlegung des Datums der ersten Inbetriebnahme führt zu einer Verkürzung der Dauer der Gewährung der grünen Bescheinigungen um die Dauer des Verzugs;

2. Jede Änderung, die eine Steigerung der Leistung der Anlage zur Folge hat, führt zur Einreichung einer neuen Akte.

Informationen zum Projekt

Wie kann ich die Etappen vor der Inbetriebnahme feststellen?

In diesem Teil des Formulars sollen sämtliche Etappen festgestellt werden, die Sie bei der Ausarbeitung Ihres Projekts durchlaufen haben. Außerdem sollen hier die Etappen eingeschätzt werden, die nach der Reservierung der grünen Bescheinigungen noch anstehen.

Muss ich ein exaktes Datum der ersten Gewährung haben?

Ja. Wenn dieses Datum nicht beachtet wird, wird die Dauer der Gewährung der grünen Bescheinigungen von Rechts wegen um die Dauer des Verzugs verkürzt. Es ist daher angebracht, möglichst präzise Angaben zu machen.

Welchen Nutzen hat die Liste der Argumente?

Ihre Argumentation muss uns verdeutlichen, warum Ihr Projekt ernsthaft und machbar ist. Damit wir dies objektiv einschätzen können, bitten wir Sie, eine Reihe von Dokumenten wie Ihren Geschäftsplan oder andere Dokumente, die im Formular genannt sind, beizulegen.

Wie kann ich meinen Erteilungssatz zum Zeitpunkt der Einreichung der Reservierung der grünen Bescheinigungen in Erfahrung bringen?

Um Ihren Erteilungssatz zu erfahren, besuchen Sie die Website der CWaPE. Link zur CWaPE.

Was ist eine direkte Leitung?

12. April 2001 – Dekret bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts – Art. 2:

24° „direkte Leitung“: eine Stromleitung, die einen isolierten Erzeugungsstandort mit einem isolierten Kunden verbindet, oder eine Stromleitung, die einen Stromerzeuger und ein Stromversorgungsunternehmen miteinander verbindet, um direkt die eigenen Einrichtungen, Zweigstellen und versorgungsberechtigten Kunden zu versorgen;

In welchen Fällen kann man eine direkte Leitung installieren?

Die Einrichtung einer direkten Leitung stellt einen Ausnahmefall dar, der bedingt ist durch die Verweigerung des Zugangs zum Netz oder durch das Ausbleiben eines Angebots zur Nutzung des Netzes zu vernünftigen wirtschaftlichen oder technischen Bedingungen; diese Kriterien werden von der CWaPE und vom Minister geprüft. Ist der Antrag berechtigt, erteilt der Minister dem Antragsteller eine Genehmigung für die Einrichtung einer direkten Leitung.

Dekret vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts:

. §1. „Unbeschadet der für die Raumordnung geltenden Bestimmungen unterliegt die Errichtung neuer direkter Leitungen der vorausgehenden Erteilung einer Genehmigung, die im Einzelfall von (...) der CWaPE gewährt und (...) auf der Website der CWaPE veröffentlicht wird.

Unbeschadet der Anwendung der in Artikel 53 erwähnten administrativen Geldbuße kann die CWaPE eine ohne vorausgehende Genehmigung errichtete direkte Linie, die den Bedingungen für den Erhalt einer Genehmigung entspricht, regularisieren. Im Falle der Weigerung kann die CWaPE die Demontage der fraglichen Leitung anordnen.

§ 2. Nach Stellungnahme der CWaPE legt die Regierung die objektiven und nicht diskriminierenden Bedingungen sowie das Verfahren zur Erteilung oder Regularisierung der im §1 genannten Genehmigungen, die für die Prüfung der Akte zu entrichtende Gebühr sowie die Rechte und Pflichten des Inhabers der Genehmigung fest.

§ 3. Der Inhaber einer im §1 genannten Genehmigung unterliegt den Artikeln 18 bis 23.