Energieprämien 2015

Die Energieprämie ist eine finanzielle Beihilfe, welche von der
Wallonischen Region gewährt werden kann, um energiesparende Arbeiten an
Ihrer Wohnung durchzuführen.

Haben Sie Anrecht auf diese Prämie?

Um Anrecht auf eine Energieprämie zu haben, müssen:

  • Sie mindestens 18 Jahre alt oder für mündig erklärter Minderjähriger sein;
  • Sie ein dingliches Recht (Eigentum, Teileigentum, Nutznießung, mittelbarer Besitz...) auf die zu renovierende Wohnung haben;
  • die global steuerbaren Einkünfte aller in der Wohnung zusammen lebender Personen (ausgenommen von Verwandten in aufsteigender und absteigender Linie) müssen geringer als 93.000 € (absolutes Maximum) sein. In Betracht gezogen werden die Einkünfte 2 Jahre vor dem Jahr der Antragstellung (Bsp.: Antrag in 2015 – Einkünfte 2013)
  • Sie sich dazu verpflichten, innerhalb von 12 Monaten nach Auszahlung der Prämie, einer der folgenden Bedingungen zu erfüllen:
  • die Wohnung während mindestens 5 Jahren als Hauptwohnsitz zu bewohnen und keine Räume, die ursprünglich zu Wohnzwecken dienten, beruflich zu nutzen;
  • die Wohnung während mindestens 6 Jahren einer sozialen Wohnungsagentur, einer Wohnungsbaugesellschaft des öffentlichen Dienstes oder jegliche andere vom Minister, durch ein Verwaltungsmandat bezeichnete Organisation, zur Verfügung zu stellen;
  • die Gesamtheit der Wohnung während mindestens 1 Jahr als Hauptwohnsitz einem Verwandten bis einschließlich zum 2.Grades kostenlos zur Verfügung stellen.
  • Sie sich dazu verpflichten, die Kontrollbesuche der Verwaltung zuzulassen.

Welche Bedingungen muss die Wohnung erfüllen?

Ihre Wohnung :

  • muss in der Wallonie gelegen sein;
  • muss am Datum des Empfangs der Anfrage während mindestens 20 Jahren als Hauptwohnsitz bewohnt gewesen sein

Welche Bedingungen müssen die Arbeiten erfüllen?

Die vorzunehmenden Arbeiten müssen:

  • Gegenstand eines Vorbescheid sein, das unter anderem die Art der Arbeiten, die geschätzten Kosten, das voraussichtliche Datum der Realisierung der Arbeiten und das voraussichtliche Datum der Einreichung des Prämienantrags enthält. Sie finden das PDF Formular in PDF (PDF-60 ko) / hier oder bei der Verwaltung Abteilung Energie und nachhaltiges Bauen, sowie bei den Energieberatungen;
  • in der folgendenListe;
  • Gegenstand einer Endrechnung sein, die frühestens auf den 01. April datiert ist;
  • Achtung: 2 Prämienanfragen für Arbeiten mit derselben Bestimmung und in derselben Wohnung müssen in einem Zeitabstand von 6 Jahren beantragt werden.

ENERGIEPRÄMIEN

BASISBETRAG

Dachisolierung

Antragsteller

R ? 4,5 m² K/W

2 €/m² à max. 100 m²

Unternehmer

5 €/m²à max. 100 m²

Mauerisolierung

(von Unternehmer ausführen lassen)

von innen

R ? 2 m² K/W

8 €/m² à max. 100 m²

in der Hohlwand

R ? 1,5 m² K/W

6 €/m² à max. 100 m²

von außen

R ? 3,5 m² K/W

     12 €/m² à max. 100 m²

Fußbodenisolierung

(von Unternehmer ausführen lassen)

vom Keller aus

R ? 3,5 m² K/W

8 €/m²à max. 100 m²

auf Bodenplatte

R ? 2 m² K/W

Einbau von leistungsfähigen Heizsystemen und Warmwasserbereitungen WWB

(von Unternehmer ausführen lassen)

Erdgasbrennwertkessel

Wärmepumpe zur WWB

Wärmepumpe für Heizung und kombiniert mit WWB

Biomasseheizkessel

Solare WWB

200 €

400 €

800 €

 

800 €

1.500 €

Durchführung eines Audits

von einem PAE2 Auditor

200 €

In welcher Höhe?

1)      Die Basisprämie kann je nach Einkommenskategorie des Haushalts erhöht werden.

Einkommens- kategorie

Global steuerpflichtiges Einkommen des Haushalts

(in Euro)

Erhöhung der Basisprämie

C1

? 21.900

Basisprämie x 3

C2

21.900,01?31.100

Basisprämie x 2

C3

31.100,01?41.100

Basisprämie x 1.5

C4

41.100,01? 93.000

Keine Erhöhung

 

Achtung : Der Prämienbetrag darf in keinem Fall die 70% des Rechnungsbetrags überschreiten

 

Zur Bestimmung des Referenzeinkommens:

Berücksichtigen Sie alle volljährigen Personen, die mit ihnen unter einem Dach leben, ausgenommen von Verwandten in aufsteigender und absteigender Linie;

Berücksichtigen Sie die global steuerpflichtigen Einkommen (aller volljährigen Personen des Haushalts) von vor 2 Jahren (Einkünfte 2013 für einen Antrag in 2015);

Ziehen Sie von diesen Einkünften 5.000 € ab pro Kind zu Lasten (für die Kinder, für welche ein Mitglied des Haushaltes Familienzulagen erhält) oder pro vom FÖD Sozialfürsorge anerkanntem behinderten Haushaltsmitglied;

Das errechnete Resultat ist Ihr Referenzeinkommen.

Beispiele

Alleinstehend mit 2 Kindern

18.000 €

Einkommen 2013=18000€

- 5.000 €

1. Kind zu Lasten

- 5.000 €

2. Kind zu Lasten

8.000 €

Referenzeinkommen = C1

Die Basisprämie x 3

Paar mit 2 Kindern davon eins mit einer Behinderung

Mann : 22.000 €
Frau : 23.000 €

Einkommen 2013=45000€

- 5.000 €

1. Kind zu Lasten

- 5.000 €

2. Kind zu Lasten

- 5.000 €

Person mit Behinderung

30.000 €

Referenzeinkommen = C2

Die Basisprämie x 2

2 Brüder, die dieselbe Wohnung bewohnen

Älterer Bruder : 20.000 €
Jüngerer Bruder : 19.000 €

Einkommen 2013=39000€

 39.000 €

Referenzeinkommen = C3

Die Basisprämie x 1,5

Paar mit 2 Kindern und Vetter der Frau

Mann : 30.000 €
Frau : 25.000 €

Vetter : 25.000 €

Einkommen 2013=80000€

- 5.000 €

1. Kind zu Lasten

- 5.000 €

2. Kind zu Lasten

 70.000 €

Referenzeinkommen = C4

Die Basisprämie wird nicht erhöht

Paar mit 3 Kindern

Mann : 50.000 €
Frau : 50.000 €

Einkommen 2013=100000€

 

Die Einkünfte überschreiten den absoluten Maximalbetrag von 93.000 €!

Keine Prämie!

2)      Wenn Sie mehrere Energiearbeiten gleichzeitig ausführt, wird der Basisbetrag wie folgt erhöht:

Einkommens- kategorie

Global steuerpflichtiges Einkommen des Haushalts

(in Euro)

Erhöhung der Basisprämie

C1

? 21.900

+30%

C2

21.900,01?31.100

+20%

C3

31.100,01?41.100

+10%

C4

41.100,01? 93.000

keine

Beispiel:

Ein Haushalt, dessen Einkommen in die Kategorie C1 fällt, entscheidet sich das Dach von einem Unternehmer isolieren zu lassen (100 m²) (Rechnungsbetrag: 1900 €) und in einem neuen Erdgasbrennwertkessel zu investieren (Rechnungsbetrag: 2500 €).

Prämie Heizkessel:

Basisprämie = 200 €

Höchstbetrag = 2500 € x 0.70 = 1750 €

Erhöhung 1

Erhöhung 2

Total

200 € x 3 = 600 € (da Kategorie C1)

200 € x 0.30 = 60 € (da mehrere Arbeiten)

600 € +60 € = 660 € (unterhalb des Höchstbetrags)

Prämie für die Dachisolierung:

Basisprämie  = 100 x 5 € = 500 €

Höchstbetrag = 1900 € x 0.70 = 1330 €

Erhöhung 1

Erhöhung 2

Total

500 € x 3 = 1500 € (da Kategorie C1)

500 € x 0.30 = 150 € (da mehrere Arbeiten)

1500 € +150 € = 1650 € (limitiert auf 1330 €, da der Höchstbetrag nicht überschritten werden darf)

Was unternehmen?

1) VORBESCHEID

Füllen Sie das diesbzgl. Formular, den Vorbescheid, aus. Geben Sie die Art der Arbeiten, die geschätzten Kosten und  das Jahr wann die Arbeiten durchgeführt werden sollen, an. Senden Sie dieses Formular an die Abteilung für Energie und nachhaltiges Bauen.

Achtung: Dieser Vorbescheid ist 2 Jahre gültig. Wenn die Endrechnung nach dieser Frist ausgestellt wird, muss vorher ein neuer Vorbescheid ausgefüllt werden.

2) DURCHFÜHRUNG DER ARBEITEN

Führen Sie die Dachisolierung aus ODER lassen die Arbeiten, die im Vorbescheid mitgeteilt worden sind, durch Ihre(n) Unternehmer durchführen.

Achtung: Warten Sie die Empfangsbestätigung des Vorbescheids ab, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

3) EINREICHEN DES ANTRAGS

Senden Sie anhand des dafür vorgesehenen Formularsinnerhalb 4 Monaten ab Rechnungsdatum den kompletten unterschriebenen PDF Prämienantrag (PDF-445 ko) an die Abteilung für Energie und nachhaltiges Bauen.

Wenn Sie von der 2. Erhöhung bezüglich mehrerer Energiearbeiten profitieren möchten, Senden Sie gleichzeitig und in einem Umschlag alle Anträge mit den betreffenden Rechnungen, die in einem einzigen Vorbescheid vermerkt wurden, innerhalb von 4 Monaten ab letztem Rechnungsdatum, an die Abteilung für Energie und nachhaltiges Bauen.

Hier finden Sie die Technischen Anlagen, die vom Unternehmer ausgefüllt werden müssen (vorerst nur in französischer Sprache):

A. Isolation du toit

B. Isolation des murs

C. Isolation du sol

D. Installation d'une chaudière gaz naturel à condensation

E. Installation d'une pompe à chaleur eau chaude sanitaire

F. Installation d'une pompe à chaleur chauffage ou combinée (chauffage et ECS)

G. Installation d'une chaudière biomasse à alimentation exclusivement automatique

H. Installation d'un chauffe-eau solaire

* Es muss keine Technische Anlage ausgefüllt werden bei der Durchführung einer Wärmeverlustberechnung.

Contact

 

087 55 22 44
087 55 32 48

Guichets Energie Wallonie

Le passage incontournable pour tous les citoyens, locataires ou propriétaires, à la recherche de conseils et astuces durables à adopter au quotidien comme dans leurs projets de construction ou de rénovation.