Die Reservierung

Der Mechanismus

Ab dem 1. Juli 2014 müssen Erzeuger, die grüne Bescheinigungen erhalten möchten, diese im Voraus in einem Rahmen von grünen Bescheinigungen reservieren, der je Segment festgelegt wird.

Wie wird dieser Rahmen festgelegt?

Der jährliche globale Rahmen von grünen Bescheinigungen wird von der Wallonischen Regierung so festgelegt, dass bis 2020 eine Produktion von 8.000 GWh Strom aus erneuerbaren Energiequellen erreicht wird. Dieser jährliche globale Rahmen wird auf jedes Erzeugungsverfahren von grünem Strom gemäß einem indikativen Zielpfad verteilt, der ebenfalls von der Wallonischen Regierung festgelegt wird.

Wie funktioniert der Mechanismus?

Die Erzeuger, deren Projekt eine der folgenden Anlagen umfasst:

  • Photovoltaikanlage mit einer Leistung > 10 kW ;

  • Windkraftanlage (beliebige Leistung);

  • Wasserkraftanlage (beliebige Leistung);

  • Biogasanlage (beliebige Leistung);

  • Feste und flüssige Biomasse, beliebige Leistung;

  • Kraft-Wärme-Kopplung aus fossilen Energien, beliebige Leistung

müssen im Voraus bei der Verwaltung einen Antrag auf Erteilung von grünen Bescheinigungen einreichen. Die Antragsakte wird von der Verwaltung überprüft, sobald sie eingegangen ist.

Nach Annahme der Akte und je nach Verfügbarkeit des Rahmens für das Erzeugungsverfahren, zu der die Anlage gehört, erteilt die Verwaltung dem Antragsteller das Recht, grüne Bescheinigungen zu erhalten. Die Formulare zur Einreichung eines Antrags befinden sich hier.

Welche Projekte sind betroffen?

Das Reservierungssystem betrifft alle neuen Projekte mit Ausnahme der Projekte, die am 1. Juli 2014 über eine definitive Genehmigung verfügen (d. h. die frei von jeder Beschwerde sind), und der Projekte, deren Besuch zur Prüfung der Konformität (AOEA-Datum) vor dem 1. Juli 2014 durchgeführt wurde.

Wie kann ich erfahren, ob noch Bescheinigungen im Rahmen verfügbar sind?

Am ersten Tag jedes Quartals veröffentlicht die Verwaltung auf ihrer Website:

  • Die Anzahl Antragsakten, für die das Recht auf Erhalt von grünen Bescheinigungen erteilt wurde;

  • Die geschätzte jährliche Anzahl grüner Bescheinigungen für jedes Erzeugungsverfahren, die Gegenstand einer Reservierung waren;

  • Die geschätzte Restanzahl der grünen Bescheinigungen für jedes Erzeugungsverfahren;

  • Die Anzahl Dossiers in der Warteschlange für jedes Erzeugungsverfahren.

Auf diese Weise können Sie herausfinden, ob Ihr Projekt noch in den Vergaberahmen für grüne Bescheinigungen für das betreffende Erzeugungsverfahren passt oder nicht.

Was geschieht, wenn im Vergaberahmen keine grünen Bescheinigungen mehr für mein Projekt verfügbar sind?

Das Dossier wird in die Warteschlange eingereiht. Am 1. September des laufenden Jahres werden alle grünen Bescheinigungen, die noch nicht reserviert worden sind, in einem „verfahrensübergreifenden“ Rahmen zusammengefasst, in dem jedes Erzeugungsverfahren 115 % des anfänglich für das Erzeugungsverfahren vorgesehenen Rahmens nutzen kann. Der „verfahrensübergreifende“ Vergaberahmen dient dazu, jenen Projekten grüne Bescheinigungen zu gewähren, die in die Warteschlange eingereiht wurden und die nach diesem Datum eingereicht wurden. Wenn im verfahrensübergreifenden Vergaberahmen keine Bescheinigungen mehr verfügbar sind, wird das Dossier auf den Vergaberahmen des folgenden Jahres übertragen.

Wann wird der Antrag angenommen?

Die Verwaltung verfügt über eine Frist von 45 Tagen ab Eingang der vollständigen Akte bei der Verwaltung, um die Akte zu analysieren und um zu prüfen, ob der Antrag auf grüne Bescheinigungen durch den Vergaberahmen gedeckt ist. Sie teilt dem Antragsteller ihre Entscheidung durch ein Schreiben mit. Die Entscheidung wird ebenfalls an die CWaPE übermittelt.

Achtung! Falls die Akte nicht vollständig ist, ist der Antrag des Antragstellers unzulässig.

Welche Etappen folgen auf die Reservierung von grünen Bescheinigungen?

Wenn Ihre Anlage gebaut worden ist, müssen Sie einen Herkunftsnachweis (nicht mit dem „Gütezeichen zur Herkunftsgarantie“ zu verwechseln) für Ihre Anlage zur Erzeugung von grünem Strom erhalten, der von einer anerkannten Prüfstelle für grüne Bescheinigungen in der Wallonie ausgestellt wird.

Name

Adresse

AIB-VINCOTTE asbl

Parc scientifique Créalys
Rue Phocas Lejeune 11
5032 LES ISNES - GEMBLOUX

BTV BUREAU TECHNIQUE VERBRUGGHEN asbl

Boulevard Clovis 15
1000 BRÜSSEL

ELECTRO-TEST asbl

Kerkstraat 33
1820 MELSBROEK

SGS STATUTORY SERVICES BELGIUM asbl

Boulevard International 55/D
1070 BRÜSSEL

 

Achtung: Für Ihren Erzeugungsstandort werden GB und ggf. Gütezeichen zur Herkunftsgarantie für einen Zeitraum von 15 Jahren erst ab dem Datum der von Ihrer für grüne Bescheinigungen anerkannten Prüfstelle durchgeführten Initialisierung der Zähler gewährt.

Die zweite Etappe besteht darin, einen Vorantrag auf Gewährung der Gütezeichen zur Herkunftsgarantie an die CWaPE zu richten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der CWaPE: .