Besuch des Zertifizierers: die Dokumente die als annehmbare Beweise berücksichtigt werden können

21/04/2017

Nützliche Dokumente die dem Zertifizierer zur Verfügung gestellt werden können:

  • die Pläne der Wohnung;
Dokumente die als annehmbare Beweise berücksichtigt werden können:

  • eine EEG-Erklärung der betroffenen Wohnung;
  • ein früheres Zertifikat der Energieeffizienz der betroffenen Wohnung;
  • ein Zertifi kat der Energieeffizienz einer anderen Wohnung im selben Gebäude, das gleichzeitig vom selben Bauherrn und während derselben Baustelle gebaut wurde und deren Fassaden dasselbe bauliche Aussehen hat;
  • ein Zertifi kat der Energieeffizienz einer anderen Wohnung der selben Gebäudegruppe, die gleichzeitig vom selben Bauherrn und während derselben Baustelle gebaut wurde und deren Fassaden dasselbe bauliche Aussehen haben;
  • eine Bescheinigung über Gegebenheiten des Gebäudes, die die Energieeffi zienz beeinfl ussen, unterzeichnet vom Architekten, Projektautor, der die Unternehmensvertragsunterlagen erstellt hat und die Baustellenkontrolle wahrgenommen hat;
  • eine Baugenehmigung (nur um das Datum der Ausführung einiger Arbeiten zu bestimmen);
  • die bezahlten Originalrechnungen eines einregistrierten Unternehmens, das die Arbeiten im Gebäude ausgeführt hat, unter der Bedingung, dass die Arbeiten deutlich beschrieben sind;
  • eine fotografische Akte, die es ermöglicht, folgendes zu identifi zieren: das Gebäude, die betreffende Wand, die Präsenz, der Typ und eventuell die Dicke der angebrachten Wärmedämmung oder die Präsenz einer Luftschicht, sowie den Typ Wand;
  • die technische Dokumentation der effektiv präsenten Heizungsanlagen;
  • die in den Grünen Zertifikaten enthaltenen Angaben, um die Produktion der Fotovoltaikmodule zu bestimmen;
  • das auf der Heizungsanlage oder der Anlage für sanitäre Warmwasserbereitung angebrachte Datenschild;
  • eine "mit Energie bauen"- Bescheinigung, die nach 2006 ausgestellt wurde und sich auf die Wohnung selbst bezieht;
  • einen von der Wallonischen Region genehmigter Prämienantrag für das Anbringen von Dämmmaterial;
  • die kompletten Unterlagen bezüglich eines Antrags auf Steuerreduzierung für Energiesparmaßnahmen (inklusive

    der vom Unternehmer datierten und unterschriebenen Bescheinigungen);

  • eine komplette Bauakte bezüglich der Errichtung des Gebäudes, inklusive:

    - der vom Unternehmer unterzeichneten Originaldokumente (Unternehmensvertrag, Pläne, Lastenheft, zusammenfassende und beschreibende Mengenberechnungen) und

    - der Schlussrechnung der realisierten Arbeiten, die zeigt, ob und in welchem Maße der Vertrag eingehalten wurde.

Diejenigen, die in Energieeinsparungen investiert haben, werden sehen, dass ihre Investitionen das Zertifikat aufwertet und somit auch die Immobilie auf dem Markt aufwertet!