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Prämien : Neue Bestimmungen ab dem 1. Mai 2010

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Für die nach dem 30. April 2010 durchgeführten Isolierungsmaßnahmen gelten neue Bestimmungen bzgl. der Prämien der wallonischen Region.

Ab 1. Mai 2010 werden diesen Prämien u.a. je nach Ihrem Einkommen [1]berechnet. Dazu sind drei verschiedene Einkommenskategorien definiert worden :

Tabelle1 - primes 2010

Diese Stufung der Prämien je nach Einkommen gilt nur für natürliche Personen die vollrechtliche Eigentümer oder Mieter des zu isolierenden Gebäudes sind. In allen anderen Fällen (Firmen, usw.) gelten die Prämien der Einkommenskategorie "Mittleres/oberes Einkommen".

Des weiteren werden ab 1. Mai 2010 die Prämien von dem verwendeten Isoliermaterial abhängen ("Standard"-Dämmstoff oder "natürlicher" Dämmstoff).

Zusätzlich werden die Prämienbeträge für die Isolierung von Außenwänden und Böden je nach der Art und Weise berechnet, auf welche Weise die Isolierung angebracht wird.

Schließlich tritt ab 1. Mai 2010 ein jährlicher Höchstbetrag für die einzelnen Prämien in Kraft (maximale Anzahl von m² für die man eine Prämie erhalten kann).

1. Prämien für Dachisolierung, ab 01.05.2010

nouveau rect 2Tabelle2 - primes 2010Tabelle2 - primes 2010

Für Einfamilienhäuser ist die Prämie für Dachisolierung auf einen jährlichen Betrag begrenzt, der einer isolierten Fläche von maximal 100 m² entspricht (maximal 200 m² für alle anderen Gebäude).

2. Prämien für die Isolierung von Außenwänden, ab 01.05.2010

Ab 1. Mai 2010 gibt es für die Isolierung von Außenmauern und wänden unterschiedliche Prämien, je nachdem ob die Isolierschicht :

  • von außen,
  • von innen oder
  • im Hohlraum der Mauer (falls es einen solchen Hohlraum gibt)

angebracht wird.

Tabelle3 - primes 2010

Für Einfamilienhäuser und Appartements ist die Prämie für Dachisolierung auf einen jährlichen Betrag begrenzt, der einer isolierten Fläche von maximal 120 m² entspricht (maximal 240 m² für alle anderen Gebäude).

3. Prämien für Bodenisolierung, ab 01.05.2010

Ab 1. Mai 2010 gibt es für die Bodenisolierung unterschiedliche Prämien, je nachdem ob die Isolierschicht :

  • von unten (Decke des Kellers oder Kriechkellers) oder
  • von oben (auf den eigentlichen Fußboden)

angebracht wird.

Tabelle4 - primes 2010

Für Einfamilienhäuser ist die Prämie für Bodenisolierung auf einen jährlichen Betrag begrenzt, der einer isolierten Fläche von maximal 80 m² entspricht (maximal 160 m² für alle anderen Gebäude).

[1]. Einkommen = insgesamt steuerpflichtiges Einkommen des Prämien-Antragstellers und seines mitwohnenden Lebenspartners oder der Person mit der er ehemäßig am Datum des Prämienantrages zusammenlebt; es handelt sich im das insgesamt steuerpflichtige Einkommen des vorletzten Jahres vor dem Datum des Prämienantrags (= Referenzjahr). Falls der Antragsteller zwischen dem Referenzjahr und dem Datum des Prämienantrages sich von seinem Lebenspartner getrennt hat, so wird bei der Berechnung des Einkommens die bei der Steuerberechung eventuell angewandte Partnersplittung nicht berücksichtigt. Dieses Einkommen wird um 2.200,00 € pro Kind zu Lasten reduziert.

[2]. Natürlicher Dämmstoff : Isolationsmaterial welches aus zumindest 80 % pflanzlichen oder tierlichen Fibern oder aus Zellulose besteht und dessen spezifisches Gewicht 150 Kg pro m³ nicht überschreitet.

Contact

 Call-center pour les primes du fonds énergie - Pour toute demande de documentation ou de formulaire

Tél. 078/15.00.06
Fax 081/33.55.11

Mis en ligne le 01/03/2010

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Le 17/01/2008 :
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